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RA Wegner

Sanierung

Firmeninsolvenzen 2025: Warnsignale, die Geschäftsführer ernst nehmen sollten

Die Zahl der Firmeninsolvenzen ist 2025 weiter gestiegen. Die meisten Krisen kündigen sich an: in der Liquiditätsplanung, im Verhalten von Lieferanten und Banken, bei Steuern und Sozialabgaben. Wer diese Zeichen früh erkennt, hat noch Spielraum.

Was die Zahlen zeigen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben die Amtsgerichte für das Jahr 2024 21.812 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet, 22,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 12.009 Anträge und damit 12,2 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2024. Bezogen auf 10.000 Unternehmen waren Verkehr und Lagerei, das Gastgewerbe und das Baugewerbe am stärksten betroffen.

Die Statistik läuft der Wirklichkeit hinterher: Ein Antrag wird erst gezählt, wenn das Gericht zum ersten Mal darüber entschieden hat, oft rund drei Monate nach der Antragstellung. Für das einzelne Unternehmen ist die Statistik ohnehin zweitrangig. Wichtiger ist, die eigenen Zahlen ehrlich zu lesen.

Warnsignale in der Liquidität

Das deutlichste Signal ist eine Liquiditätsplanung, die nur noch aufgeht, wenn alles gut läuft. Wenn Rechnungen regelmäßig erst nach Mahnung bezahlt werden, die Kreditlinie dauerhaft ausgeschöpft ist oder Zahlungen danach sortiert werden, wer am lautesten fordert, ist die Lage ernst.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Unternehmen in der Regel zahlungsunfähig, wenn es mindestens zehn Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann und diese Lücke auch innerhalb von drei Wochen nicht schließen wird. Wer das nicht mit Sicherheit ausschließen kann, sollte eine stichtagsbezogene Liquiditätsbilanz erstellen lassen.

Insolvenzen kommen selten über Nacht. Meist gibt es Monate vorher Zeichen, die niemand hören wollte.“

Warnsignale von außen

Lieferanten verlangen Vorkasse oder kürzen Zahlungsziele. Der Kreditversicherer senkt Limits. Die Bank fragt häufiger nach Zahlen oder verlängert Linien nur noch kurzfristig. Mahnbescheide, Vollstreckungsankündigungen oder eine Kontopfändung sind späte, aber deutliche Zeichen.

Besonders ernst sind Rückstände bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Wer die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abführt, kann sich strafbar machen (§ 266a StGB). Finanzamt und Krankenkassen stellen außerdem oft als Erste einen Insolvenzantrag.

Pflichten der Geschäftsführung

Geschäftsführer einer GmbH oder UG müssen fortlaufend beobachten, ob Entwicklungen den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, und bei Bedarf gegensteuern (§ 1 StaRUG). Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens nach drei beziehungsweise sechs Wochen (§ 15a InsO).

Ab diesem Zeitpunkt sind Zahlungen, die die Masse schmälern, grundsätzlich verboten (§ 15b InsO). Wer trotzdem zahlt, kann dafür persönlich haften. Eine sorgfältige Dokumentation der Lage und der getroffenen Entscheidungen schützt die Geschäftsführung, wenn später geprüft wird, was wann bekannt war.

Früh handeln heißt mehr Möglichkeiten

Solange nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, gibt es noch viele Wege: Gespräche mit Bank und Gläubigern, eine Restrukturierung nach dem StaRUG, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren. Diese Instrumente setzen voraus, dass noch Zeit, Liquidität und Vertrauen vorhanden sind.

Wer erst reagiert, wenn das Konto gepfändet ist, hat diese Möglichkeiten oft nicht mehr. Ein ehrlicher Blick auf die Zahlen, eine rollierende Liquiditätsplanung für die nächsten Monate und eine frühe Beratung kosten wenig im Vergleich zu dem, was auf dem Spiel steht.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Stand vom Oktober 2025 wieder und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zahlen stammen aus Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts.

Rechtsanwalt Andreas Wegner berät Geschäftsführer in Sachsen-Anhalt bei der Einschätzung der Krise, bei Sanierungsmöglichkeiten und bei der Frage, ob und wann ein Antrag nötig ist. Für ein erstes Gespräch helfen eine aktuelle BWA, eine Liquiditätsplanung und eine Übersicht der offenen Verbindlichkeiten.

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