Unternehmensinsolvenz
Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer: drei und sechs Wochen, die zählen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung setzen der Geschäftsführung enge Fristen. Wer sie kennt und rechtzeitig handelt, schützt das Unternehmen und sich selbst vor persönlicher Haftung.
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