Eine Sanierung soll das Unternehmen wieder zahlungsfähig machen. Wann das ohne Gericht gelingen kann und wann das Insolvenzrecht den Rahmen vorgibt.
Sanierung ist wirtschaftliche und rechtliche Arbeit
Ziel einer Sanierung ist, dass das Unternehmen dauerhaft zahlungsfähig und wettbewerbsfähig wird. Rechtlich wichtig wird sie spätestens dann, wenn Insolvenzgründe drohen oder die Gläubiger gemeinsam eingebunden werden müssen. Wirtschaftlich beginnt sie früher: wenn Umsätze zurückgehen, die Margen schrumpfen, ein Großkunde wegfällt oder die Finanzierung knapp wird.
Bei vielen mittelständischen Betrieben zeigt sich dasselbe Bild: Die Krise im Geschäft ist schon spürbar, rechtlich besteht aber noch keine Antragspflicht. In dieser Phase entscheidet sich, ob noch außergerichtlich gehandelt werden kann oder ob bald Antragsfristen und Haftungsfragen bestimmen, was zu tun ist.
Sanierungen scheitern selten am Recht. Meistens fehlt eine klare Reihenfolge: Welche Maßnahmen bringen in 30, 60 und 90 Tagen Geld in die Kasse? Welche Verträge sind unverzichtbar? Welche Gläubiger müssen zuerst ins Boot? Ohne diese Reihenfolge bleibt jedes Konzept Papier.
Wann Beratung besonders sinnvoll ist
Eine frühe Beratung lohnt sich, wenn Engpässe in der Liquidität absehbar sind, die Bank auf die Einhaltung von Kreditauflagen pocht, Lieferanten nur noch gegen Vorkasse liefern oder Löhne und Steuern regelmäßig zu spät gezahlt werden. Ebenso, wenn Gesellschafter über frisches Geld nachdenken oder ein Verkauf unter Zeitdruck ansteht.
Wer erst bei einer Kontopfändung oder einem Lieferstopp kommt, hat weniger Möglichkeiten. Dann geht es um Sicherungsmaßnahmen, den Insolvenzantrag und die Frage, ob sich der Betrieb überhaupt fortführen lässt. Eine Sanierung ist auch dann nicht ausgeschlossen, findet aber im Rahmen der Insolvenzordnung statt.
Sanierungen scheitern selten am Recht. Meistens fehlt eine klare Reihenfolge.“
Sanierung ohne Gericht: die üblichen Bausteine
Im Mittelpunkt einer außergerichtlichen Sanierung stehen ein schlüssiges Sanierungskonzept, ein Liquiditätsplan, Verhandlungen mit Banken und großen Gläubigern, Kostensenkungen und, wenn nötig, Änderungen im Betrieb selbst. Vergleiche, Stundungen, die Umwandlung von Forderungen in Beteiligungen oder Beiträge der Gesellschafter können Teil der Lösung sein, vorausgesetzt, die Gläubiger machen mit und die Zahlen gehen auf.
Ohne Offenheit scheitern solche Verhandlungen meist. Banken und Lieferanten wollen wissen, wie es zur Krise kam, was dagegen getan wird und bis wann. Rechtlich ist Vorsicht geboten, wenn einzelne Gläubiger bevorzugt werden. Solche Zahlungen kann ein späterer Insolvenzverwalter unter Umständen anfechten.
Sanierung im Insolvenzverfahren
Reichen außergerichtliche Mittel nicht aus oder ist bereits ein Insolvenzgrund eingetreten, kann das Unternehmen im Insolvenzverfahren saniert werden: über einen Insolvenzplan, in Eigenverwaltung oder indem der Betrieb an einen Käufer übertragen wird. Der Vorteil ist, dass alle Gläubiger an einen Tisch kommen und die gesetzlichen Regeln klare Verhältnisse schaffen. Der Preis dafür ist, dass das Verfahren öffentlich ist und strengen Regeln folgt.
Eigenverwaltung und Insolvenzplan brauchen Vorbereitung: eine Finanzierung für die Fortführung, einen Überblick, wer mitziehen muss, und eine Geschäftsführung, der Gläubiger und Gericht vertrauen. Fehlt das, ist die Regelinsolvenz mit einem Verwalter oft der stabilere Weg. Auch dort kann der Betrieb erhalten werden, etwa durch den Verkauf an einen neuen Inhaber.
Was Gläubiger von einem Sanierungskonzept erwarten
Ein tragfähiges Konzept nennt die Ursachen der Krise, die Sofortmaßnahmen mit einer Liquiditätsplanung für 13 Wochen, die langfristigen Ansatzpunkte wie Sortiment, Kosten oder Standorte und die Finanzierung der Übergangszeit. Die Zwischenziele müssen überprüfbar sein: Ab wann verliert das Unternehmen weniger Geld? Wann wirken die Preiserhöhungen? Wann kommt das Geld der Gesellschafter?
Ohne messbare Schritte verlieren Banken und Lieferanten schnell das Vertrauen, ganz gleich, wie gut das Konzept klingt. Bei regional verwurzelten Betrieben hängt viel davon ab, dass der Betrieb vor Ort weiterläuft. Personal, Genehmigungen und laufende Aufträge gehören deshalb in jeden Plan.
Abgrenzung zu Insolvenzverwaltung und Privatinsolvenz
Die Sanierung beschreibt das Ziel und die Maßnahmen. Die Insolvenzverwaltung ist die Aufgabe des Verwalters, wenn das Gericht ihm das Vermögen anvertraut. Die Unternehmensinsolvenz ist das Verfahren, in dem sich das Unternehmen dann befindet. Die Privatinsolvenz betrifft dagegen die einzelne Person und zielt auf die Restschuldbefreiung. Sie kann die Sanierung einer GmbH nicht ersetzen.
In der Praxis überschneiden sich diese Themen. Gesellschafter, die zugleich Geschäftsführer sind, müssen oft gleichzeitig an ihr Unternehmen und an ihre eigenen Finanzen denken. Wer betriebliches und privates Vermögen sauber trennt, vermeidet teure Fehler.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Ob eine Sanierung gelingen kann, hängt von den Zahlen, den Verträgen und dem Verhalten der Gläubiger ab.
Rechtsanwalt Andreas Wegner berät Unternehmen in Sachsen-Anhalt bei der Einschätzung der Krise, beim Sanierungskonzept und bei der Wahl des richtigen Verfahrens. Für ein erstes Gespräch sind die BWA, eine Liquiditätsvorschau und eine Übersicht der wichtigsten Gläubiger die beste Grundlage.

