Zum Inhalt springen
RA Wegner

Privatinsolvenz und Schuldnerberatung

Privatinsolvenz und Schuldnerberatung: Ablauf, Voraussetzungen und Vorbereitung

Der Weg aus den Schulden verläuft in festen Schritten: Beratung, Einigungsversuch, Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung. Was Betroffene dazu wissen sollten.

Wann Privatinsolvenz und wann zuerst Beratung?

Die Privatinsolvenz, im Gesetz Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, ist für Privatpersonen gedacht, die nicht oder nur in geringem Umfang selbstständig tätig sind. Ziel ist meistens die Restschuldbefreiung: Am Ende des Verfahrens werden die übrigen Schulden erlassen.

Die Schuldnerberatung setzt früher an. Sie verschafft einen Überblick über Gläubiger, Einkommen und das, was gepfändet werden kann, und klärt, welche Raten realistisch sind. Nicht jede Überschuldung muss in ein Insolvenzverfahren führen. Manchmal reichen Stundungen, ein Vergleich mit den Gläubigern oder eine Neuordnung der laufenden Kosten. Sind die Schulden auf Dauer nicht zu bezahlen, ist das Verfahren oft der sauberste Weg.

Der außergerichtliche Einigungsversuch

Bevor Sie die Verbraucherinsolvenz beantragen können, müssen Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dafür wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und den Gläubigern vorgelegt. Scheitert die Einigung, wird das bescheinigt, und die Bescheinigung wird dem Insolvenzantrag beigefügt.

Gut vorbereitet sind Sie mit einer vollständigen Gläubigerliste, aktuellen Kontoauszügen, Einkommensnachweisen und einem realistischen Angebot. Fehlen Gläubiger auf der Liste, verzögert das das Verfahren und schadet Ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber Gericht und Gläubigern. Mit anwaltlicher Begleitung behalten Sie den Überblick, statt Formulare allein auszufüllen.

Entscheiden Sie anhand Ihrer Monatszahlen, nicht aus Scham oder unter dem Druck einzelner Anrufe.“

Der Ablauf der Verbraucherinsolvenz

Nach dem Antrag prüft das Insolvenzgericht die Voraussetzungen und eröffnet das Verfahren. Danach geht der pfändbare Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder, die Gläubiger melden ihre Forderungen an, und diese werden geprüft.

Am Ende steht die Restschuldbefreiung, wenn Sie die gesetzlichen Pflichten erfüllt haben. Sie ist aber nicht selbstverständlich: Das Gericht kann sie versagen, etwa wenn Sie Einkünfte verschweigen, Auskunftspflichten verletzen oder wegen bestimmter Vermögensdelikte verurteilt wurden. Gleichzeitig schützt Sie das Verfahren davor, dass einzelne Gläubiger weiter auf eigene Faust vollstrecken.

Was Schuldnerberatung konkret leistet

In der anwaltlichen Schuldnerberatung erklären wir Ihnen die Rechtslage, setzen Prioritäten bei Miete, Energie und Unterhalt, prüfen, ob alle Forderungen berechtigt sind, und suchen mit Ihnen den Weg, auf dem Sie wieder Luft bekommen. Dazu gehört die Frage, welche Schulden privat sind, welche noch aus einer früheren Selbstständigkeit stammen und welches Verfahren deshalb in Betracht kommt.

Wer eine Kontopfändung, eine Lohnpfändung oder eine drohende Stromsperre hat, braucht oft zweierlei: schnelle Hilfe für den Moment und einen Plan bis zur Restschuldbefreiung. In beiden Fällen gilt: Sammeln Sie alle Schreiben und bewahren Sie sie auf.

Auch der Umgang mit Gläubigern zählt. Ein ernsthaftes, vollständiges Angebot wirkt anders, als Mahnungen zu ignorieren. Machen Sie aber keine Zahlungszusagen, die Sie absehbar nicht halten können. Das erschwert spätere Vergleiche und kostet Glaubwürdigkeit.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ratenzahlungen noch sinnvoll sind oder ob die Verbraucherinsolvenz der bessere Weg ist: Entscheiden Sie anhand Ihrer Monatszahlen, nicht aus Scham oder unter dem Druck einzelner Anrufe.

Ihre Pflichten während des Verfahrens

Bis zur Restschuldbefreiung müssen Sie Auskunft geben, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abführen lassen und mit dem Treuhänder zusammenarbeiten. Neue Schulden sollten Sie vermeiden. Wer Einkünfte oder eine Erbschaft verschweigt, gefährdet die Restschuldbefreiung.

Im Alltag hilft eine einfache Ordnung: Kontoauszüge aufbewahren, einen neuen Arbeitgeber sofort melden, ein Pfändungsschutzkonto einrichten und Fragen nicht aufschieben. Wer eine neue Stelle antritt, sollte früh klären, wie viel vom Gehalt nach Abzug des pfändbaren Betrags und des Unterhalts übrig bleibt.

Abgrenzung zur Unternehmensinsolvenz

Selbstständige und ehemals Selbstständige stehen oft an der Grenze zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenz. Welches Verfahren gilt, hängt davon ab, wie umfangreich die selbstständige Tätigkeit war und welche Gläubiger es gibt. Wer das falsche Verfahren wählt, verliert Zeit.

Die Schulden einer GmbH sind grundsätzlich Schulden der Gesellschaft. Persönlich haften Sie nur, wenn Sie etwa eine Bürgschaft übernommen oder als Geschäftsführer Pflichten verletzt haben. Das sollte vor dem Antrag geklärt sein.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fristen, Pfändungsfreibeträge und Versagungsgründe hängen von Ihrer Situation ab.

Rechtsanwalt Andreas Wegner berät Privatpersonen in Magdeburg und Umgebung bei Schulden, beim außergerichtlichen Einigungsversuch und beim Insolvenzantrag. Bringen Sie zum Erstgespräch eine Übersicht Ihrer Gläubiger, Einkommensnachweise und vorhandene Mahn- oder Vollstreckungsbescheide mit.

← Zurück zur Übersicht