Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und ist an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Ein Überblick über seine Aufgaben, den Ablauf des Verfahrens und die Abgrenzung zur Sanierung.
Was Insolvenzverwaltung bedeutet
Im Insolvenzverfahren bestellt das Gericht eine unabhängige Person, die das Verfahren über das Vermögen des Schuldners führt. In der Regel ist das ein erfahrener Rechtsanwalt. Sein Auftrag ist nicht, das Unternehmen um jeden Preis abzuwickeln. Er soll die Gläubiger gemeinsam und so gut wie möglich befriedigen, sei es durch Fortführung, Sanierung, Verkauf oder eine Verbindung daraus.
Wichtig ist der Unterschied zur gewöhnlichen Anwaltsberatung: Der Insolvenzverwalter vertritt nicht die Interessen einer Seite. Er übt ein Amt aus und steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Maßgeblich sind die Insolvenzordnung (InsO) und die Beschlüsse der Gläubigerversammlung und des Gläubigerausschusses.
Wann wird ein Insolvenzverwalter bestellt?
Mit der Eröffnung des Verfahrens bestellt das Insolvenzgericht in der Regel einen Insolvenzverwalter. Schon vorher kann es einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, etwa um das Vermögen zu sichern, den Betrieb weiterzuführen oder die Eröffnung vorzubereiten.
Das Gericht wählt den Verwalter nach seiner Eignung für den konkreten Fall aus. Es kommt auf Erfahrung, freie Kapazitäten und Unabhängigkeit an, aber auch darauf, wie gut er mit Gläubigern, Beschäftigten und Vertragspartnern umgehen kann. Soll der Betrieb weiterlaufen, braucht es außerdem schnell einen verlässlichen Überblick über die Liquidität.
Nicht jede Krise endet mit einem Insolvenzverwalter. Und nicht jeder Insolvenzverwalter zerschlägt das Unternehmen.“
Die wichtigsten Aufgaben im Verfahren
Mit der Eröffnung geht in der Regelinsolvenz das Recht, das Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Verwalter über. Er nimmt die Insolvenzmasse in Besitz, führt Bücher und Konten, prüft die angemeldeten Forderungen und berichtet dem Gericht und den Gläubigern.
Dazu kommen je nach Fall: den Betrieb sichern und weiterführen, Zahlungen aus der Zeit vor dem Antrag auf Anfechtbarkeit prüfen, Vermögen verwerten, Prozesse für die Masse führen, die Gläubigerversammlung vorbereiten und, wenn es Aussicht auf Erfolg hat, einen Insolvenzplan ausarbeiten. Daneben hält er laufend Kontakt zum Gericht, zum Gläubigerausschuss und zu den wichtigsten Beteiligten.
Für Beschäftigte und Betriebsräte ist der Verwalter oft der erste Ansprechpartner, wenn es um offene Löhne, Insolvenzgeld, Betriebsänderungen oder einen möglichen Käufer geht. Gläubiger wollen von ihm vor allem wissen, welchen Rang ihre Forderung hat, was ihre Sicherheiten wert sind und mit welcher Quote sie rechnen können.
Der Ablauf in groben Schritten
Auf den Antrag folgt gegebenenfalls ein vorläufiges Verfahren und dann die Eröffnung. Der Verwalter berichtet über die wirtschaftliche Lage und darüber, ob der Betrieb fortgeführt oder verwertet werden soll. Die Gläubiger melden ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an. Bestrittene Forderungen werden geklärt oder notfalls vor Gericht entschieden.
In der Gläubigerversammlung fallen die wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel ob der Betrieb weiterläuft oder stillgelegt wird und ob der Verwalter einen Insolvenzplan ausarbeiten soll. Am Ende wird das Geld an die Gläubiger verteilt und das Verfahren aufgehoben oder eingestellt. Wie lange das dauert, hängt davon ab, wie umfangreich das Vermögen ist und ob Rechtsstreite geführt werden müssen.
Die Rechte der Gläubiger
Gläubiger sichern ihre Position vor allem, indem sie ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und, falls vorhanden, Aus- oder Absonderungsrechte geltend machen. Lieferanten und andere Sicherungsnehmer sollten ihre Unterlagen zu Eigentumsvorbehalt, Abtretungen und Pfandrechten früh zusammenstellen. Fehlen Belege, verzögert das die Auszahlung.
In der Gläubigerversammlung und gegebenenfalls im Gläubigerausschuss können Gläubiger den Verlauf mitbestimmen. Wer sich nicht beteiligt, überlässt die Entscheidungen anderen. Nach der Eröffnung darf kein Gläubiger mehr auf eigene Faust vollstrecken, die gemeinsame Befriedigung hat Vorrang. Lieferanten sollten deshalb laufende Geschäfte und alte Forderungen getrennt betrachten.
Abgrenzung zu Sanierung und Unternehmensinsolvenz
Unternehmensinsolvenz bezeichnet das Verfahren, in dem sich ein Unternehmen befindet. Insolvenzverwaltung meint die Aufgabe des Verwalters in diesem Verfahren. Eine Sanierung kann vor dem Verfahren, parallel dazu oder darin stattfinden: außergerichtlich, über einen Insolvenzplan oder in Eigenverwaltung.
Geschäftsführer und Gläubiger sollten diese Begriffe auseinanderhalten. Nicht jede Krise endet mit einem Insolvenzverwalter. Und nicht jeder Insolvenzverwalter zerschlägt das Unternehmen. Entscheidend sind die Liquidität, die Antragsfristen und eine ehrliche Einschätzung, ob sich das Unternehmen fortführen lässt.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fristen, die Haftung der Geschäftsleitung und die Frage, ob Regelinsolvenz, Eigenverwaltung oder eine außergerichtliche Sanierung der richtige Weg ist, hängen immer von den konkreten Zahlen und Verträgen ab.
Rechtsanwalt Andreas Wegner wird von den Amtsgerichten Magdeburg und Stendal als Insolvenzverwalter bestellt und berät Unternehmen und Gläubiger. Für eine erste Einschätzung helfen Bilanzen, eine Liquiditätsplanung und die wichtigsten Verträge.

