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RA Wegner

Privatinsolvenz und Schuldnerberatung

Pfändungsschutzkonto: Was geschützt ist und wie Sie es einrichten

Eine Kontopfändung kann den Alltag von heute auf morgen lahmlegen. Das Pfändungsschutzkonto sichert einen monatlichen Grundbetrag, wenn es rechtzeitig eingerichtet und richtig eingestellt ist.

Was ein P-Konto leistet

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein gewöhnliches Girokonto, auf dem ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen geschützt ist. Bis zu diesem Betrag können Sie trotz Kontopfändung über Ihr Guthaben verfügen und zum Beispiel Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen.

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Ohne P-Konto ist das Guthaben bei einer Pfändung zunächst vollständig gesperrt.

Umwandlung: schnell und kostenlos

Jeder Kontoinhaber kann verlangen, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen. Wird ein bereits gepfändetes Konto umgewandelt, gilt der Schutz auch für die laufende Pfändung.

Jede Person darf nur ein P-Konto haben. Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto sein. Hier kann jeder Inhaber verlangen, dass ein eigenes Einzelkonto als P-Konto eingerichtet wird.

Das P-Konto löst keine Schulden, aber es schafft die Ruhe, die man braucht, um sie geordnet anzugehen.“

Mehr Schutz durch eine Bescheinigung

Wer Unterhalt zahlt oder Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen bekommt, hat Anspruch auf einen höheren Freibetrag. Dafür braucht die Bank eine Bescheinigung, die unter anderem Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen ausstellen können (§ 903 ZPO).

Reicht auch das nicht, etwa bei besonderen Belastungen, kann beim Vollstreckungsgericht beantragt werden, den Freibetrag individuell festzusetzen.

Nicht verbrauchtes Guthaben

Geschütztes Guthaben, das in einem Monat nicht verbraucht wird, verfällt nicht sofort. Es kann in die folgenden drei Kalendermonate übertragen werden. Das hilft zum Beispiel, wenn Sie für eine Jahresrechnung sparen.

Wer aber regelmäßig deutlich mehr Geld als den Freibetrag auf dem Konto hat, sollte seine Lage grundsätzlich klären lassen. Das P-Konto schützt, löst die Schulden aber nicht.

Typische Fehler vermeiden

Oft wird die Bescheinigung für den höheren Freibetrag nicht oder zu spät vorgelegt. Dann bleibt Geld gesperrt, das eigentlich geschützt wäre. Riskant ist es auch, Zahlungen auf das Konto einer anderen Person umzuleiten. Das kann rechtliche Folgen haben und macht die Lage meist schlimmer.

Besser ist ein geordnetes Vorgehen: P-Konto einrichten, Bescheinigungen besorgen, Gläubiger und Forderungen auflisten und dann entscheiden, ob ein Vergleich, ein Ratenplan oder die Verbraucherinsolvenz der richtige Weg ist.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die genauen Freibeträge und Voraussetzungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.

Rechtsanwalt Andreas Wegner hilft bei Kontopfändungen, beim Ordnen der Schulden und auf dem Weg in ein geregeltes Verfahren. Bringen Sie zum Erstgespräch den Pfändungsbeschluss, Kontoauszüge und Einkommensnachweise mit.

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